Als Unternehmer sind Sie anders als beim Datenschutz, nicht verpflichtet, einen Informationssicherheitsbeauftragten zu bestimmen. Als Unternehmen tragen Sie aber das unternehmerische Risiko, durch mangelnde Wertschätzung dem Thema IT-Sicherheit nicht gerecht zu werden. Ein Informationssicherheitsbeauftragter kann das Bindeglied zwischen Geschäftsleitung, IT und den Nutzern im Unternehmen sein.
Ernennung und Sichtbarkeit
Ernennung zum externen Informationssicherheitsbeauftragten. Sichtbar z.B. für Kunden
Erstanlaufstelle für IT-Sicherheitsvorfälle
Koordination des Vorfalls mit internen Ansprechpartnern.
Risikobeurteilung
Beratung und Einschätzung der IT-Sicherheit bei der Einführung neuer Dienste.
Prüfung Phising-Mails
Einschätzung und Prüfung E-Mails (z.B. Phising).
Berichterstattung
Jährlicher Tätigkeitsbericht.
Warn- und Informationsdienst
Warnung bei relevanten Sicherheitslücken.
Interne Bekanntgabe
Für Fragen zur Informationssicherheit. z.B. Umgang mit Akten, Bildschirmsperre, Was ist erlaubt und was nicht? Inkl. Kommunikationskanal.
Zeitkontingent pro Monat
Individuell
Ernennung und Sichtbarkeit
Ernennung zum externen Informationssicherheitsbeauftragten. Sichtbar z.B. für Kunden
Wir sehen uns hierbei in neutraler Position und stehen sowohl Geschäftsführung als auch allen Mitarbeitern als Ansprechpartner für Informationssicherheit zur Verfügung, erstellen Richtlinien, erarbeiten Vorschläge zur Absicherung der Organisation und geben Risikoeinschätzungen ab.
Auch hier starten wir mit einer Gap-Analyse und bewerten den Reifegrad und stellen erste initale Action-Points Ihrer Organisation zur Verfügung.